Solikundgebung – Schluss mit der Kriminalisierung von antifaschistischem Aktivismus!

Am kommenden Montag (19.07.21) kommt es am Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Hauptverhandlung über die staatsanwaltliche Revision gegen einen Antifaschisten.  Der Angeklagte verschaffte sich auf einer Gedenkdemonstration für den am 13.04.18 durch die Schüsse eines Polizeibeamten getöteten Refugees Matiullah J.  in Fulda gehör, indem er eine rassismus- und polizeikritische Parole skandierte. Die Folge war eine Anzeige wegen angeblicher Beleidigung zweier Polizeibeamter und die damit einhergehende übertriebene Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 25€.  Umso verständlicher war es, das der zuständige Richter den angeklagten Genossen auf der hierfür angesetzten Hauptverhandlung im Dezember 2020 frei sprach!

Das die Fuldaer Staatsanwaltschaft nun Widerspruch gegen den Richterspruch beantragt und es erst zu diesem Revisionsprozess kommt, kann für uns als radikale Linke in Zeiten von rechtsextremen Netzwerken bei der hessischen Polizei und  NSU 2.0 nicht hinnehmbar sein.  Wir sagen Schluss mit der Kriminalisierung von antifaschistischem Aktivismus!

Kommt zur Kundgebung

am 19.07.21 | 10:00 Uhr | Oberlandesgericht Frankfurt – Konrad-Adenauer-Straße 20/ Saal 165c/

Eine hierfür angemeldete Kundgebung wird am Gehweg der Konrad-Adenauer-Straße 20 stattfinden